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Datenschutz


Unsere Datenschutzerklärung

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Das Recht auf ZugangDas Recht der Berichtigung
 Durch die Ausübung des Auskunftsrechts erfahren Sie, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden und können eine entsprechende Mitteilung in verständlicher Form erhalten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen. 
Die Organisation, bei der Sie Ihr „Zugriffsrecht“ beantragen, muss in der Lage sein, Ihnen eine Kopie der über Sie gespeicherten Daten zuzusenden und Ihnen Informationen zu folgenden Punkten zu geben:
– die Zwecke, für die diese Daten verwendet werden,
– die Kategorien der erhobenen Daten,
– die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die Zugriff auf diese Daten haben oder haben können,
– die Dauer der Speicherung der Daten oder die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
– das Bestehen weiterer Rechte (Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch),
– die Möglichkeit, Kontakt mit der CNIL aufzunehmen,
– alle Informationen über die Herkunft der erhobenen Daten, sofern diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden,
– das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling sowie die zugrunde liegende Logik, Tragweite und Tragweite einer solchen Entscheidung für Sie,
– die mögliche Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland (Nicht-EU-Mitglied) oder an eine internationale Organisation 

Mehr :https://www.cnil.fr/fr/le-droit-dacces-connaitre-les-donnees-quun-organisme-detient-sur-vous
Artikel 15 DSGVO Artikel 39, 40-1 bis 43 Datenschutzgesetz 
Das Berichtigungsrecht ermöglicht Ihnen die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person (falsches Alter oder falsche Adresse) bzw. die Vervollständigung (Adresse ohne Wohnungsnummer) im Hinblick auf den Zweck der Verarbeitung. 
Mehr :https://www.cnil.fr/fr/le-droit-de-rectification-corriger-vos-informations
Artikel 16 DSGVO Artikel 40 bis 42 Datenschutzgesetz
Das Recht auf Löschung oder das Recht, vergessen zu werden
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: (a) Die personenbezogenen Daten sind nicht im Hinblick auf die Zwecke nicht mehr erforderlich für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;b) die betroffene Person Einwilligung widerrufen auf denen die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt; c) betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. d) die personenbezogenen Daten Gegenstand einer unerlaubte Verarbeitunge) die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, um einer gesetzlich vorgeschrieben die durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen ist;) Die personenbezogenen Daten wurden im Rahmen von die Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1. Mehr : Artikel 17 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
 (1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten wird durch die betroffene Person für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
b) le Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person lehnt die Löschung ab und verlangt stattdessen die Einschränkung ihrer Verwendung;
(c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, dies weiterhin für die betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
(d) Die betroffene Person hat der Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 widersprochen, während überprüft wurde, ob die vom Verantwortlichen verfolgten berechtigten Gründe Vorrang vor denen der betroffenen Person haben.
Mehr : Artikel 18 DSGVO 
Das Recht auf Portabilität
 Betroffene Personen haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(a) Die Verarbeitung beruht auf Zustimmung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b
b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. 
Mehr : Artikel 20 DSGVO 
Das Recht, nach dem Tod Verfügungen zu treffen
 Mehr : Artikel 40-1 des DatenschutzgesetzesDie Umsetzung dieses Rechts ist Gegenstand eines noch nicht veröffentlichten Dekrets. 
Das Recht, keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden
 1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
2. Absatz 1 trifft nicht zu wenn die Entscheidung:(a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist;(b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (oder c) auf der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person beruht. 
Mehr :Artikel 22 DSGVO Artikel 10 Datenschutzgesetz 
Das Recht auf ZugangDas Recht der Berichtigung
 Durch die Ausübung des Auskunftsrechts erfahren Sie, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden und können eine entsprechende Mitteilung in verständlicher Form erhalten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen. Die Organisation, bei der Sie Ihr „Zugriffsrecht“ beantragen, muss in der Lage sein, Ihnen eine Kopie der über Sie gespeicherten Daten zuzusenden und Ihnen Informationen zu folgenden Punkten zu geben:
– die Zwecke, für die diese Daten verwendet werden,
– die Kategorien der erhobenen Daten,
– die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die Zugriff auf diese Daten haben oder haben können,
– die Dauer der Speicherung der Daten oder die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
- das Bestehen weiterer Rechte (Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch),
– die Möglichkeit, Kontakt mit der CNIL aufzunehmen,
– alle Informationen über die Herkunft der erhobenen Daten, sofern diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden,
– das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling sowie die zugrunde liegende Logik, Tragweite und Tragweite einer solchen Entscheidung für Sie,
– die mögliche Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland (Nicht-EU-Mitglied) oder an eine internationale Organisation 
Mehr :https://www.cnil.fr/fr/le-droit-dacces-connaitre-les-donnees-quun-organisme-detient-sur-vous

Artikel 15 DSGVO Artikel 39, 40-1 bis 43 Datenschutzgesetz 
Das Berichtigungsrecht ermöglicht Ihnen die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person (falsches Alter oder falsche Adresse) bzw. die Vervollständigung (Adresse ohne Wohnungsnummer) im Hinblick auf den Zweck der Verarbeitung. 
Mehr :https://www.cnil.fr/fr/le-droit-de-rectification-corriger-vos-informations

Artikel 16 DSGVO Artikel 40 bis 42 Datenschutzgesetz
Das Recht auf Löschung oder das Recht, vergessen zu werden
 Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: 
a) Die personenbezogenen Daten sind nicht im Hinblick auf die Zwecke nicht mehr erforderlich für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;
b) die betroffene Person Einwilligung widerrufen auf denen die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt;
c) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
d) die personenbezogenen Daten Gegenstand einer unerlaubte Verarbeitung;
(e) die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, um einer gesetzlich vorgeschrieben dies ist durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen;)
Die personenbezogenen Daten wurden erhoben im Rahmen die Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1. 
Mehr : Artikel 17 DSGVO 
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
 (1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten wird durch die betroffene Person für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
b) le Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person lehnt die Löschung ab und verlangt stattdessen die Einschränkung ihrer Verwendung;
(c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, dies weiterhin für die betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
(d) Die betroffene Person hat der Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 widersprochen, während überprüft wurde, ob die vom Verantwortlichen verfolgten berechtigten Gründe Vorrang vor denen der betroffenen Person haben. 
Mehr : Artikel 18 DSGVO 
Das Recht auf Portabilität
Betroffene Personen haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(a) Die Verarbeitung beruht auf Zustimmung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b;
b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. 

Mehr : Artikel 20 DSGVO 
Das Recht, nach dem Tod Verfügungen zu treffen
 Mehr : Artikel 40-1 des DatenschutzgesetzesDie Umsetzung dieses Rechts ist Gegenstand eines noch nicht veröffentlichten Dekrets. 
Das Recht, keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden
 1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
2. Absatz 1 trifft nicht zu wenn die Entscheidung:
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder Oder
(c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. 
Mehr :Artikel 22 DSGVO Artikel 10 Datenschutzgesetz 

Sie sind Interessent oder Ansprechpartner bei einem Kunden oder Partner der PARTNER GROUP

Das Recht auf ZugangDas Recht der Berichtigung
 Durch die Ausübung des Auskunftsrechts erfahren Sie, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden und können eine entsprechende Mitteilung in verständlicher Form erhalten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen. Die Organisation, bei der Sie Ihr „Zugriffsrecht“ beantragen, muss in der Lage sein, Ihnen eine Kopie der über Sie gespeicherten Daten zuzusenden und Ihnen Informationen zu folgenden Punkten zu geben:
– die Zwecke, für die diese Daten verwendet werden,
– die Kategorien der erhobenen Daten,
– die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die Zugriff auf diese Daten haben oder haben können,
– die Dauer der Speicherung der Daten oder die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
– das Bestehen weiterer Rechte (Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch),
– die Möglichkeit, Kontakt mit der CNIL aufzunehmen,
– alle Informationen über die Herkunft der erhobenen Daten, sofern diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden,
– das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling sowie die zugrunde liegende Logik, Tragweite und Tragweite einer solchen Entscheidung für Sie,
– die mögliche Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland (Nicht-EU-Mitglied) oder an eine internationale Organisation 
Mehr :https://www.cnil.fr/fr/le-droit-dacces-connaitre-les-donnees-quun-organisme-detient-sur-vous
Artikel 15 DSGVO Artikel 39, 40-1 bis 43 Datenschutzgesetz 
Das Berichtigungsrecht ermöglicht Ihnen die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person (falsches Alter oder falsche Adresse) bzw. die Vervollständigung (Adresse ohne Wohnungsnummer) im Hinblick auf den Zweck der Verarbeitung. 
Mehr :https://www.cnil.fr/fr/le-droit-de-rectification-corriger-vos-informations
Artikel 16 DSGVO Artikel 40 bis 42 L
Das Recht auf Löschung oder das Recht, vergessen zu werden
 Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind nicht im Hinblick auf die Zwecke nicht mehr erforderlich für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;
b) die betroffene Person Einwilligung widerrufen auf denen die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt;
c) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
d) die personenbezogenen Daten Gegenstand einer unerlaubte Verarbeitung;
(e) die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, um einer gesetzlich vorgeschrieben die durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen ist;) Die personenbezogenen Daten wurden im Rahmen von die Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1. 
Mehr : Artikel 17 DSGVO 
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
 (1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten wird durch die betroffene Person für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
b) le Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person lehnt die Löschung ab und verlangt stattdessen die Einschränkung ihrer Verwendung;
(c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, dies weiterhin für die betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
(d) Die betroffene Person hat der Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 widersprochen, während überprüft wurde, ob die vom Verantwortlichen verfolgten berechtigten Gründe Vorrang vor denen der betroffenen Person haben. 
Mehr : Artikel 18 DSGVO 
Das Recht, nach dem Tod Verfügungen zu treffen
 Mehr : Artikel 40-1 des DatenschutzgesetzesDie Umsetzung dieses Rechts ist Gegenstand eines noch nicht veröffentlichten Dekrets. 
Das Recht, keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden
 1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.2.
Absatz 1 trifft nicht zu wenn die Entscheidung:
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder Oder
(c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. 
Mehr :Artikel 22 DSGVO Artikel 10 Datenschutzgesetz 
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